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Was ist die Minimaldatensatz-Empfehlung für Museen und Sammlungen?

Die Minimaldatensatz-Empfehlung benennt die wichtigsten Datenfelder für die Online-Publikation von Objektinformationen aus Museen und Sammlungen und gibt Hinweise, wie diese Felder zu füllen sind. "Minimaldatensatz" steht dabei fach- und museumsartübergreifend für eine kleinstmögliche Schnittmenge wichtiger Datenfelder. Darauf kann eine Tiefenerschließung aufbauen, wenn dies gewünscht ist. Die Empfehlung stellt durch die Kompatibilität mit einschlägigen Standards und den Fokus auf kontrollierte Vokabulare ein Minimum an Datenqualität und an Mehrwert für die Nutzer*innen der Objektinformationen sicher.

Für wen ist die Minimaldatensatz-Empfehlung für Museen und Sammlungen gedacht?

Die Minimaldatensatz-Empfehlung richtet sich sowohl direkt an Museumsmitarbeitende als auch an Museumsberatungsstellen und Akteur*innen aus Fortbildung und Lehre, die in der Vermittlung von Standards für die Online-Publikation von Objektinformationen tätig sind. Zudem werden explizit Anbieter*innen von Datenbanksoftware adressiert, die die Empfehlung in ihre Softwareangebote einbauen können und so in die Lage versetzt werden sollen, eine an Standards orientierte Online-Veröffentlichung von Objektdaten technisch zu unterstützen.

Von wem wird die Minimaldatensatz-Empfehlung entwickelt?

Erarbeitet wird die Empfehlung durch die AG Minimaldatensatz. Die AG Minimaldatensatz wurde 2022 von den Fachstellen Museum und Mediathek Fotografie/Ton der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) und der AG Digitalisierung der Konferenz der Museumsberatungsstellen in den Ländern (KMBL) sowie digiS Berlin initiiert. Mitglieder der AG sind Vertreter*innen des Instituts für Museumsforschung, der Fachgruppe Dokumentation im Deutschen Museumsbund (DMB), der Koordinierungsstelle für wissenschaftliche Universitätssammlungen in Deutschland, der digiCULT-Verbund eG, von museum-digital Deutschland e. V., NFDI4Culture, NFDI4Memory, NFDI4Objects, des Museums für Naturkunde Berlin und des Übersee-Museums Bremen.

Sowohl bei der Entwicklung der Beta-Version (2023) als auch bei der Finalisierung der ersten nun veröffentlichten Vollversion der Minimaldatensatz-Empfehlung wurden Vertreter*innen verschiedener Stakeholder-Gruppen, darunter Museumsmitarbeitende, in der Beratung und Lehre Tätige, Softwareanbieter*innen sowie Vertreter*innen verschiedener Kulturportale involviert und um Feedback gebeten.

Welche Ziele verfolgt die Minimaldatensatz-Empfehlung?

Die Minimaldatensatz-Empfehlung soll kleineren und größeren Museen und Sammlungen den Weg zur Online-Veröffentlichung ihrer Daten ebnen und relevante Standards in leicht verständlicher, niedrigschwelliger Form vermitteln. Ziel ist es, das Bewusstsein für Datenqualität in den Kultureinrichtungen zu schärfen und sie bei der Online-Publikation zu unterstützen. Die Empfehlung ist für eine praxisnahe Anwendung im Museumsalltag konzipiert. 

Die Minimaldatensatz-Empfehlung soll Museen helfen, bereits an der Basis die Weichen für konsistentere und qualitativ hochwertigere Daten zu stellen, kontrollierte Vokabulare nach und nach in ihre Dokumentations- und Publikationspraxis zu integrieren und so ihre wertvollen Datenbestände für zeitgemäße Nutzungsszenarien mit Linked Open Data vorzubereiten.

Welche Vision steckt dahinter?

Die Minimaldatensatz-Empfehlung für Museen und Sammlung verfolgt folgende Vision: Daten aus Museen sind über einzelne Einrichtungen hinaus anschlussfähig und für ein möglichst breites Publikum online auffindbar und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nachnutzbar. So sollen mehr Menschen die Arbeit der Museen wahrnehmen und in Freizeit, Schule, Arbeit und Forschung davon profitieren.

Welche Anwendungsszenarien gibt es für die Minimaldatensatz-Empfehlung?

Zu den Anwendungsszenarien für die Minimaldatensatz-Empfehlung gehören die Online-Publikation von Objektinformationen aus Museen und Sammlungen in Online-Sammlungen einzelner Einrichtungen, aber auch die Bereitstellung über Kulturportale wie die Deutsche Digitale Bibliothek und Europeana sowie über Datenschnittstellen. Auch die Einbindung in den Datenraum Kultur und den Common European Data Space for Cultural Heritage soll durch die Empfehlung perspektivisch erleichtert werden. Die Minimaldatensatz-Empfehlung kann die Aufbereitung von Objektinformationen für diese Szenarien unterstützen.

Was ist in der Version 1.0 im Vergleich zur Beta-Version neu dazugekommen?

Zu den Neuerungen im Vergleich mit der Beta-Version zählen: Hinweise zur digitalen Barrierefreiheit, Berücksichtigung der Bedarfe der Fachdisziplinen Naturkunde und Numismatik und Hinweise zur Einhaltung der CARE-Prinzipien. Zudem wurden zahlreiche Beispiele ergänzt und diese, sofern zutreffend, jeweils um entsprechende persistente URIs ergänzt. Auch werden jetzt zur Erläuterung der Ausprägung der Datenfelder im LIDO-Datenaustauschformat neben den LIDO v1.0-Snippets auch LIDO v1.1-Snippets angeboten.

Warum ist die Minimaldatensatz-Empfehlung LIDO-kompatibel?

LIDO ist ein vom Dokumentations-Komitee des Internationalen Museumsrates (ICOM-CIDOC) herausgegebener Standard für die Publikation von Informationen zu Objekten der materiellen Kultur (siehe auch LIDO für kulturelle Objekte). Es wird maßgeblich von der deutschsprachigen LIDO-Arbeitsgruppe in der Fachgruppe Dokumentation des Deutschen Museumsbundes entwickelt. LIDO ist an die CIDOC CRM-Ontologie angelehnt und ermöglicht es, Objekte strukturiert zu beschreiben und dabei kontrollierte Vokabulare einzubinden (siehe auch LIDO Primer). Eine weitere Eigenschaft von LIDO ist, dass Informationen zur Objektgeschichte in einzelne Ereignisse gegliedert werden. LIDO ist als Datenaustauschformat sehr gut dafür geeignet, die Interoperabilität oder Anschlussfähigkeit von Objektinformationen zu gewährleisten und so Datensätze für Linked Open Data vorzubereiten.

Es hat sich gezeigt, dass die Einarbeitung in LIDO aufgrund seiner Sprache (XML-Basiertheit) und Struktur (hoher Grad der Verschachtelung, Wiederholgruppen) nicht immer eingängig ist. In manchen Fällen übersteigt LIDO - ein hochkomplexer und flexibler Standard - die konkreten Bedarfe und Kapazitäten von Museen und Sammlungen. Die Minimaldatensatz-Empfehlung hat zum Ziel, die Vorteile von LIDO (Strukturierung, Einbindung kontrollierter Vokabulare, breite internationale Akzeptanz) zu nutzen und dabei die kleinstmögliche Schnittmenge an Datenfeldern in den Blick zu nehmen, die fachdisziplinen- und museumsartübergreifend für die Online-Publikation wichtig sind. Durch die Erläuterung der Datenfelder in allgemeinverständlicher Sprache und die Einbindung von Datenfeldbezeichnungen aus einer Vielzahl an Datenbanken soll der Einstieg erleichtert werden.

Warum wurde die Minimaldatensatz-Empfehlung nicht auf EAD oder MARC oder METS/MODS gemappt?

Die Minimaldatensatz-Empfehlung konzentriert sich auf die Publikation von Objektinformationen aus Museen und Sammlungen. Objekte aus Archiven oder Bibliotheken, selbst aus solchen, die an Museen angegliedert sind, werden dabei nicht in den Blick genommen. Gerade bei der Veröffentlichung von Objektinformationen aus Museen gibt es einen erhöhten Bedarf an Orientierung für eine einheitliche Bereitstellung, den die Empfehlung versucht aufzufangen.

Warum ist die Minimaldatensatz-Empfehlung ein LIDO-Anwendungsprofil und was bedeutet das konkret?

Anwendungsprofile definieren, welche Bestandteile von LIDO in einem Datensatz enthalten sein müssen, um die Anforderungen spezifischer Anwendungsfälle zu erfüllen (siehe auch LIDO-Schulung). LIDO bietet eine große Anzahl an möglichen Elementen und Attributen. In den meisten Anwendungsfällen werden einige davon nicht benötigt und es wird eine Auswahl getroffen, welche verwendet werden sollen.

Anwendungsprofile können strenger sein als die LIDO-Spezifikation, dürfen aber nicht lockerer sein. Ist ein Element in LIDO verpflichtend, so muss dieses auch in den Anwendungsprofilen verpflichtend sein. Dies gilt auch für die Minimaldatensatz-Empfehlung. So ist in der Minimaldatensatz-Empfehlung zum Beispiel der Objekttitel verpflichtend, ebenso wie in LIDO. Anders als in LIDO ist in der Minimaldatensatz-Empfehlung etwa die Inventarnummer des Objekts verpflichtend, weil dies in den für die museale Erfassung einschlägigen Handreichungen als wichtiges Datenfeld definiert wird.

Wozu dienen die Tabellen am Ende der Datenfeldseiten?

Die Minimaldatensatz-Empfehlung baut auf einem Vergleich der für die digitale Erschließung und Online-Veröffentlichung von Objekten aus Museen und Sammlungen einschlägigen Standards auf (u. a. DFG-BasisdatensetDFG-Praxisregeln "Digitalisierung": LIDO-Kernmetadaten, Europeana Data Model). Zudem wurden die Datenfeldkataloge der beiden Verbunddatenbanken digiCULT und museum-digital einbezogen. Die Konkordanz, die so entstanden ist, kann auf den einzelnen Datenfeldseiten der Minimaldatensatz-Empfehlung nachgelesen werden.

Hinsichtlich der (digitalen) Erschließung wurden die Handreichungen des Deutschen Museumsbundes zur Grunderfassung berücksichtigt (Datenfeldkatalog zur Grundinventarisation (1993), Leitfaden für die Dokumentation von Museumsobjekten (2011), Digitale Grunderfassung. 10 Grundsätze (2022)). Weil die darin erwähnten Datenfelder nicht formal spezifiziert sind, werden diese Handreichungen in den Konkordanztabellen nicht aufgeführt.

Wozu dienen die LIDO-Snippets auf den Datenfeldseiten ("Ausprägung in LIDO")?

Die LIDO-Snippets (Ausschnitte aus einem vollständigen LIDO-Datensatz, in sogenannten Codeblocks in XML-Sprache formuliert) stellen dar, wie das jeweilige Datenfeld in LIDO übersetzt wird. Dies hilft denjenigen – Museumsmitarbeitenden oder externen Dienstleistern – die den Datenexport aus der lokalen Datenbank durchführen. Für die Bereitstellung an Portale oder über Datenschnittstellen ist der Export im LIDO-XML-Format besser als im Excel- oder CSV-Format geeignet.

Zusätzlich zu den LIDO-Snippets wird auf der Seite "Ressourcen und Links" ein minimaldatensatzkonformer Beispieldatensatz sowohl im Excel- und CSV- als auch im XML-Format bereitgestellt.

Weshalb werden die LIDO-Snippets sowohl in der LIDO v1.0 als auch in der LIDO v1.1-Version dargestellt?

LIDO wurde 2010 in der Version 1.0 und 2021 in der Version 1.1 veröffentlicht. LIDO ist abwärtskompatibel. Das heißt, Datensätze, die in v1.0 erstellt werden, werden immer valide LIDO-Datensätze sein. Die Version 1.1 bietet hilfreiche Neuerungen im Vergleich mit der 1.0-Version, z. B. können kontrollierte Vokabulare über den SKOS-Namespace differenzierter eingebunden und besser maschinell ausgewertet werden. Auch die Deutsche Digitale Bibliothek wird perspektivisch in der Lage sein, LIDO v1.1-Datenlieferungen entgegenzunehmen. Da dies noch nicht der Fall ist und ein wichtiger Anspruch der Minimaldatensatz-Empfehlung darin liegt, dass minimaldatensatzkonforme Datensätze die Anforderungen der DDB und von Europeana erfüllen, werden zum Zweck der Datenlieferung an die DDB neben v1.1-Snippets auch v1.0-Snippets angeboten.

Was bedeutet "Mögliche Datenfeldbezeichnungen in Datenbanken"?

Neben den in der Minimaldatensatz-Empfehlung genutzten Datenfeldnamen werden pro Datenfeld weitere gängige Datenfeldbezeichnungen erwähnt, um die Anwendbarkeit der Empfehlung für die Erschließungspraxis in der Breite der Museums- und Sammlungslandschaft zu verdeutlichen. Für Hinweise zu weiteren, noch nicht berücksichtigten, gängigen Datenfeldbezeichnungen ist die AG Minimaldatensatz dankbar. 

Was bedeutet Linked Open Data? Welche Rolle spielen dabei kontrollierte Vokabulare?

Linked Open Data (LOD) beschreibt ein Netz aus Daten, die aus verschiedenen Quellen stammen - Quellen können zum Beispiel Museumsdatenbanken sein - und miteinander verknüpft werden. Maßgeblich für die Verknüpfung ist die öffentliche Bereitstellung von Daten. Die Daten können beispielsweise über Datenschnittstellen verfügbar gemacht werden (diese Schnittstellen können von den Einrichtungen selbst angeboten werden; Kulturportale bieten zudem in der Regel diverse Schnittstellen an, z. B. OAI-Schnittstellen oder APIs). Die Daten müssen in einem maschineninterpretierbaren Format bereitgestellt werden (z. B. XML). Zudem müssen möglichst zur Bezeichnung von Begriffen URIs verwendet werden. Zum Beispiel sollte in einem LOD-konformen Datensatz der Objekttyp bzw. die Objektbezeichnung über einen persistenten Link aus einem publizierten kontrollierten Vokabular beschrieben werden. Geeignete kontrollierte Vokabulare sind in diesem Fall etwa der Art and Architecture Thesaurus, die Gemeinsame NormdateiWikidata oder die Objektbezeichnungsdatei. Als XML-basiertes Datenaustauschformat eignet sich LIDO in hervorragender Weise, Daten für Linked Open Data zu publizieren.

Welche Rolle spielen die FAIR-Prinzipien in der Minimaldatensatz-Empfehlung?

Die 2016 publizierten FAIR-Prinzipien fordern, dass Forschungsdaten auffindbar (Findable), zugänglich (Accessible), interoperabel (Interoperable) und nachnutzbar (Reusable) gemacht werden. Objektinformationen aus Museen können als Forschungsdaten betrachtet werden, insofern als dass die Inventarisierung und Katalogisierung von Sammlungsobjekten wissenschaftlich normierten Vorgaben entsprechen sollte und darin eine Rechercheleistung bereits enthalten ist. Zudem bieten Erschließungsinformationen aus Museen wichtige Quellen für die Forschung. Weil Forschung laut der ICOM-Museumsdefinition eine der Säulen der Museumsarbeit darstellt, sind die FAIR-Prinzipien vor dem Hintergrund der Digitalen Transformation auch für die Arbeit der Museen hochgradig relevant. Die FAIR-Prinzipien sind nicht mit dem Open Data-Gedanken gleichzustellen. Die FAIR-Prinzipien geben vielmehr vor, dass Daten so offen wie möglich und so geschlossen wie nötig (für die Einhaltung u. a. rechtlicher Vorgaben) bereitgestellt werden sollten. Dennoch stellen die FAIR-Prinzipien wichtige Leitlinien für die Erfüllung von Linked Open Data dar. Ein Anspruch der Minimaldatensatz-Empfehlung ist es, Museen und Sammlungen bei ihrer Publikationspraxis zu befähigen, die FAIR-Prinzipien einzuhalten und ihre Objektinformationen für Linked Open Data bereit zu machen. Die Kompatibilität mit dem LIDO-Datenformat ist hierfür eine wichtige Weichenstellung. 

Welche Rolle spielen die CARE-Prinzipien in der Minimaldatensatz-Empfehlung?

Die CARE-Prinzipien (Collective Benefit, Authority to Control, Responsibility, Ethics) wurden von der Global Indigenous Data Alliance  (GIDA) für die Handhabung indigener Daten formuliert – dezidiert als notwendige Ergänzung der FAIR-Prinzipien. Ziele der GIDA sind die Förderung von Datensouveränität und Governance. Sie will Rechte und Interessen an Daten durch Menschen aus Herkunftsgesellschaften zum Zweck eines selbstbestimmten Wohlergehens durchsetzen und das Recht auf Beteiligung an Entscheidungsfindungen stärken. In der Minimaldatensatz-Empfehlung sind Erfassungshinweise einzelner Datenfelder mit Hinweisen einer möglichen Umsetzung der CARE-Prinzipien versehen. Die Hinweise sind auf den folgenden Seiten jeweils mit (lightbulb)gekennzeichnet. Die Empfehlungen im Minimaldatensatz beziehen sich auf Daten von Sammlungsgegenständen aus Unrechtskontexten, insbesondere kolonialen Kontexten. Um sicherzustellen, dass auch Perspektiven und Positionen von Menschen aus den Ländern, aus denen die Sammlungsgegenstände stammen, berücksichtigt werden, sollten die CARE-Prinzipien beachtet werden. Am wichtigsten ist dabei, Menschen aus den Herkunftsgesellschaften an den eigenen Überlegungen zu beteiligen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Welche Rolle spielt die digitale Barrierefreiheit in der Minimaldatensatz-Empfehlung?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass IT-Angebote auch von Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder geistigen Beeinträchtigungen genutzt werden können. Maßgeblich ist die europäische Norm für digitale Barrierefreiheit EN 301 549. Die digitale Barrierefreiheit spielt für die Minimaldatensatz-Empfehlung eine Rolle, weil online publizierte Objektdatensätze ebenfalls IT-Angebote darstellen, die den in der europäischen und deutschen Gesetzgebung verankerten Vorgaben entsprechen müssen. Zudem ist es ein erklärtes Ziel von Museen, ein möglichst breites Publikum anzusprechen (siehe auch den DMB-Leitfaden Das inklusive Museum und die von DMB, ICOM Deutschland und der KMBL herausgegebenen Standards für Museen). Dies schließt auch digitale Angebote von Museen mit ein. Hinweise zur digitalen Barrierefreiheit sind in der Minimaldatensatz-Empfehlung zum Beispiel in den Datenfeldern Objektbeschreibung, Link zur Mediendatei und Alternativtexte enthalten. Weitere Informationen zur Umsetzung der digitalen Barriere in Museen finden sich in der Einführung in die digitale Barrierefreiheit (Video) oder im entsprechenden Themenportal der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern.

Inwiefern ist die Minimaldatensatz-Empfehlung mit Blick auf KI relevant?

Dank der LIDO-Kompatibilität macht die Minimaldatensatz-Empfehlung es möglich, jedes museale Objekt strukturiert kontextualisiert und anhand kontrollierter Vokabulare verlässlich und interoperabel zu beschreiben. Die in dieser Hinsicht verbesserte Datenqualität stellt die Weichen für eine adäquate und den wissenschaftlichen Ansprüchen der Museen entsprechende Nachnutzung durch KI-Anwendungen. Gerade für die Nutzbarkeit der Kulturerbedaten als Datensets für Training und Verbesserung von Large Language Models ist eine kontrollierte Erfassung und umfangreiche Verschlagwortung hilfreich.

Geht es bei der Minimaldatensatz-Empfehlung vordergründig um die Erfassung oder die Publikation von Objektinformationen aus Museen und Sammlungen?

Die Minimaldatensatz-Empfehlung nimmt die Online-Publikation von Objektinformationen aus Museen und Sammlungen in den Fokus. Damit Objektinformationen den FAIR-Prinzipien entsprechend auffindbar, zugänglich, anschlussfähig und wiederverwendbar sind, müssen bereits bei der Eingabe in den lokalen Museumsdatenbanken bestimmte Dinge berücksichtigt werden. Insofern sind auf den Datenfeldseiten der Empfehlung Erfassungshinweise enthalten. In der Minimaldatensatz-Empfehlung geht es jedoch nicht in erster Linie um die Inventarisierung, vor allem nicht um die Erfassung zu Zwecken des Sammlungsmanagements.

Warum ist der Datenfeldkatalog in die Rubriken "Datenfelder (Erfassung)" und "Datenfelder (Export)" aufgegliedert?

Die Datenfelder wurden in zwei Bereiche gruppiert: Datenfelder, die üblicherweise bei der Erfassung befüllt ("Datenfelder (Erfassung)") und solche, die meist erst zum Zeitpunkt des Exports aus dem genutzten Datenbanksystem bzw. durch Anreicherung der exportierten Daten befüllt werden ("Datenfelder (Export)"). Dies entspricht den Arbeitsprozessen im Museum und soll kontextualisierende Informationen, inklusive Mediendateien, von formalen Angaben trennen, die meist keiner individuellen Dateneingabe bedürfen, sondern pauschal zum Zeitpunkt des Exports der Daten aus dem lokalen System ergänzt werden können.

Was ist mit Datenfeldern, die für das digitale Sammlungsmanagement wichtig sind - weshalb wurden diese nicht in die Minimaldatensatz-Empfehlung aufgenommen?

Manche der Datenfelder, die für ein sachgerechtes Sammlungsmanagement entscheidend sind, etwa der Ankaufswert oder der vorläufige Standort, dürfen oder sollten jedoch bei der Online-Publikation von Objektinformationen nicht preisgegeben werden. Der Schwerpunkt der Minimaldatensatz-Empfehlung liegt auf der Online-Publikation von Objektinformationen aus Museen und Sammlungen, so dass Informationen, die ausschließlich dem Sammlungsmanagement dienen, vom Datenfeldkatalog ausgeschlossen sind.

Warum so viele Datenfelder - sollten es für einen Minimaldatensatz nicht weniger sein?

Eine Besonderheit des LIDO-Datenaustauschformats besteht darin, dass beschreibende Objektinformationen oftmals sowohl als "menschenlesbares" Textfeld als auch als "maschinenlesbares" URI-Feld, in dem eindeutige Identifikatoren in Form von persistenten Links enthalten sind, bereitgestellt werden. Dieser Umstand wird von der Minimaldatensatz-Empfehlung berücksichtigt, was dazu führt, dass manche Datenfelder, wie etwa das Feld "Person/Körperschaft" oder das Feld "Verwahrende Einrichtung", in Wirklichkeit mehrere Datenfelder, jeweils ein Textfeld und ein URI-Feld, darstellen. Zudem wird in der Minimaldatensatz-Empfehlung darauf hingewiesen, wenn Datenfelder oder Feldgruppen wiederholbar sein sollten. Für eine optimale Auffindbarkeit und Nachnutzbarkeit (FAIR-Prinzipien), sind zudem nicht nur gut strukturierte und mit persistenten URIs versehene Objektinformationen notwendig. Neben formalen Informationen zum Objekt, die aus der Inventarisierung hervorgehen, sollte ein Minimum an kontextualisierenden Informationen bereitgestellt werden. Deshalb ist in der Minimaldatensatz-Empfehlung z. B. mindestens ein Ereignis in der Objektgeschichte verpflichtend und wird die Bereitstellung eines kurzen, inklusiven Objektbeschreibungstexts sowie von Inhaltsschlagwörtern (sofern zutreffend) empfohlen. In Bezug auf die Beschreibung des Objekts deckt die Minimaldatensatz-Empfehlung alle Informationen ab, nach denen Nutzende besonders häufig suchen und die das Objekt einschlägig indentifizieren. Für die Bereitstellung in Kulturerbeportalen müssen schließlich bestimmte Informationen, die im lokalen Kontext als selbstverständlich vorausgesetzt werden und zum Hauswissen gehören, explizit gemacht werden.  

Weshalb werden die Anforderungen der Portale Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) und Europeana mehrfach erwähnt?

Entscheidend neben der Berücksichtigung der Standards und Datenfeldkataloge bei der Erstellung der Minimaldatensatz-Empfehlung war die Abdeckung der für eine Teilnahme an den Portalen Deutsche Digitale Bibliothek und Europeana verpflichtenden Datenfelder. Werden Objektdaten entsprechend der Minimaldatensatz-Empfehlung aufbereitet, so sind alle Anforderungen an die Daten dieser beiden Portale erfüllt und so ist der Weg für eine Teilnahme geebnet. Diesem Anspruch ist es geschuldet, dass in der Minimaldatensatz-*Empfehlung* einige Datenfelder als *verpflichtend* ausgewiesen sind.

Weil die Empfehlung darauf abzielt, möglichst gut verständlich und leicht zugänglich zu sein, verwendet sie nur begrenzt technischen Jargon und IT-Fachbegriffe. Aufgrund der gewünschten Kompatibilität mit LIDO (Lightweight Information Describing Objects), dem Dateneinfangsformat der Deutschen Digitalen Bibliothek, werden pro Datenfeld entsprechende Beispiel-Ausschnitte aus LIDO-Dateien (LIDO-Snippets) bereitgestellt. Diese zu lesen ist für das Verständnis der Datenfelder nicht notwendig.

Was ist, wenn ich keine Datenlieferung an die DDB und Europeana plane? Ist die Minimaldatensatz-Empfehlung dann trotzdem für mich/meine Einrichtung relevant?

Die Minimaldatensatz-Empfehlung hat den Anspruch, die Anforderungen der Portale Deutsche Digitale Bibliothek und Europeana zu erfüllen, so dass minimaldatensatz-konforme Datensätze möglichst reibungslos an diese Portale geliefert werden können. Dies ist aber nur ein Nebeneffekt und nicht der einzige intendierte Nutzen der Minimaldatensatz-Empfehlung. Im übergeordneten Sinn dient die Minimaldatensatz-Empfehlung der Verbesserung der Datenqualität bei publizierten Objektinformationen aus Museen und Sammlungen, egal auf welchen Plattformen oder über welche Schnittstellen.

Andere Fachportale oder auch die Online-Sammlungen einzelner Institutionen setzen in Bezug auf die Suchzugänge zu den präsentierten Objekten häufig ganz ähnliche Akzente wie die Deutsche Digitale Bibliothek und Europeana. Auch wenn die Daten direkt über Schnittstellen bereitgestellt werden, profitieren die Nachnutzenden von der konsistenten Belegung der Kern-Objektinformationen in einem gut dokumentierten Format. Daher ist die Minimaldatensatz-Empfehlung für jegliche Publikationsform dieser Daten eine gute Ausgangsbasis.  

Warum ist ein Ereignis in der Objektgeschichte verpflichtend? Was ist, wenn meine Datenbank nicht ereignisbasiert angelegt ist?

Ein Anspruch der Minimaldatensatz-Empfehlung ist es, dass neben streng formalen Anforderungen der Online-Publikation von Objektinformationen aus Museen und Sammlungen auch ein Minimum an kontextualisierenden Informationen bereitgestellt werden. Damit Nutzer*innen mit den Objektdatensätzen etwas anfangen können, muss zum Beispiel das Objekt in Raum und Zeit verortet werden. Da die Minimaldatensatz-Empfehlung LIDO-kompatibel ist, müssen Angaben darüber, was mit dem Objekt geschehen ist (Ereignistyp), wer beteiligt war (Person/Körperschaft), wo (Ort) und wann (Datierung) es stattfand, in Ereignissen strukturiert werden. Wenn der Einrichtung zu einem Objekt keine dieser Informationen bekannt sind, sollte zumindest zur Entstehung des Objekts oder zu seinem Eingang in die Sammlung eine Zeitspanne angegeben und so ein Ereignis gebildet werden können. Es können pro Objekt beliebig viele Ereignisse vergeben werden.

Wenn die ereignisbasierte Erfassung in der Datenbank nicht vorgesehen ist, ist es dennoch möglich, Angaben, die in LIDO in ein Ereignis gehören, entsprechend zu übertragen. Hierfür werden beispielsweise beim Export der Daten aus der lokalen Datenbank anhand der Rolle der Akteur*innen (Hersteller*in, Verkäufer*in etc.) Ereignistypen festgelegt und die Angaben zu Person/Körperschaft, Ort und Datierung jeweils einem entsprechenden Ereignis zugeordnet.

Meine Objektinformationen liegen nur auf Deutsch vor. Wozu muss ich die Sprache des Datensatzes kennzeichnen?

Eine Besonderheit des LIDO-Datenaustauschformats ist, dass die Sprache der Objektinformationen mindestens auf Gesamtdatensatzebene angegeben werden muss. Aufgrund der gewünschten LIDO-Kompatibilität ist das Datenfeld "Sprache des Datensatzes" in der Minimaldatensatz-Empfehlung daher verpflichtend. Das Datenfeld muss auch dann ausgefüllt werden, wenn die Objektinformationen nur in einer Sprache, etwa auf Deutsch, vorliegen.

Zusätzlich ist es in LIDO möglich, Datenfelder zu wiederholen um die Objektinformationen in verschiedenen Sprachen zu publizieren. Dafür werden die einzelnen Datenfeldinhalte mit einer eigenen Sprachkennzeichnung versehen.

Die Objekte, die ich publizieren möchte, sollen im Rahmen einer speziellen Fachdisziplin erschlossen werden. Ist die Minimaldatensatz-Empfehlung trotzdem für mich relevant?

Die Minimaldatensatz-Empfehlung hat den Anspruch, fach- und museumsartübergreifend eine Schnittmenge wichtiger Datenfeldern für die Online-Publikation anzubieten. So wurden etwa neben den Bedarfen kulturgeschichtlicher Sammlungen auch jene naturkundlicher Sammlungen berücksichtigt. Der Minimaldatensatz soll einen Kern an Datenfeldern anbieten, auf dem eine Tiefenerschließung aufbauen kann, falls dies gewünscht ist. Für die Tiefenerschließung bietet das LIDO-Datenaustauschformat eine Fülle an weiteren Datenfeldern, die in der Minimaldatensatz-Empfehlung nicht berücksichtigt werden bzw. auf die an der einen oder anderen Stelle lediglich verwiesen wird (zum Beispiel wird im Feld Datierung darauf hingewiesen, dass Angaben zur Periode oder Epoche in einem separaten Datenfeld, das dem LIDO-Element <lido:periodName> entspricht, möglich sind). Aber auch sehr spezifische Objekt- oder Werkarten können häufig gut nach der Minimaldatensatz-Empfehlung bearbeitet werden, wenn man entsprechende publizierte Fachvokabulare verwendet. Wenn Sie in der Minimaldatensatz-Empfehlung Grundanforderungen an die Erfassung und Online-Publikation in Ihrer Fachdisziplin vermissen, setzen Sie sich bitte mit der AG Minimaldatensatz in Kontakt.

Warum empfiehlt die Minimaldatensatz-Empfehlung, mit den Objektinformationen meines Museums eine breite Öffentlichkeit anzusprechen?

Es ist ein erklärtes Ziel von Museen, ein möglichst breites Publikum anzusprechen. In der 2022 verabschiedeten ICOM-Museumsdefinition werden Museen als "accessible and inclusive" beschrieben (in der deutschen Übersetzung als "barrierefrei und inklusiv", siehe die entsprechende Mitteilung von ICOM Deutschland; siehe auch die von DMB, ICOM Deutschland und der KMBL herausgegebenen Standards für Museen). Dazu gehört, dass auch die digitalen Angebote von Museen, inklusive online publizierter Objektdatensätze, möglichst allgemein verständlich formuliert werden.

Was bedeutet es, dass ein Software-Anbieter die Minimaldatensatz-Empfehlung unterstützt? Gibt es da Abstufungen?

Im Zuge der Arbeit an der Minimaldatensatz-Empfehlung wurden die führenden Anbieter*innen von Datenbanksoftware für Museen und Sammlungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz mehrfach konsultiert (Beta-Version 2023 und 1.0-Version 2024). Viele von ihnen haben mittlerweile erklärt, dass sie die Minimaldatensatz-Empfehlung unterstützen. Das bedeutet, dass ein minimaldatensatzkonformer Export mit der von ihnen angebotenen Datenbanksoftware möglich ist. Darüber hinaus gibt es Abstufungen dahingehend, dass manche Datenbanken z. B. bereits zum Zeitpunkt der Erfassung ihren Nutzer*innen Hinweise geben, welche Datenfelder für die Konformität mit der Minimaldatensatz-Empfehlung verpflichtend sind und welche empfohlen werden. Eine Liste von Softwareanbieter*innen, die die Minimaldatensatz-Empfehlung unterstützen, finden Sie hier. Wenn Sie eine Frage haben, in welcher Abstufung Ihr*e Datenbankanbieter*in die Minimaldatensatz-Empfehlung technisch unterstützt, fragen Sie diese*n bitte direkt.

Bekomme ich bei der Erfassung in meiner Museumsdatenbank Hinweise darauf, welche Datenfelder verpflichtend/empfohlen und wie diese zu befüllen sind?

Manche Anbieter*innen von Datenbanksoftware für Museen und Sammlungen, die die Minimaldatensatz-Empfehlung unterstützen (hier finden Sie eine Liste der Software-Anbieter*innen), geben ihren Nutzer*innen bereits zum Zeitpunkt der Erfassung Hinweise, welche Datenfelder für die Konformität mit der Empfehlung verpflichtend sind und welche empfohlen werden. Zudem wäre es hilfreich, wenn die Datenbanken neben dem Verpflichtungsgrad der Datenfelder auch die Erfassungshinweise der Minimaldatensatz-Empfehlung in ihre Softwareprodukte integrieren würden. Falls Sie ein solches Feature wünschen, fragen Sie Ihre*n Datenbankanbieter*in.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Nutzung der Minimaldatensatz-Empfehlung habe?

Für zusätzliche Unterstützung bei der Nutzung der Minimaldatensatz-Empfehlung, inklusive der Befüllung der Datenfelder und der Verwendung kontrollierter Vokabulare, wenden Sie sich an die Museumsberatungsstelle(n) Ihres Bundeslandes, an die Fachstelle Museum oder Mediathek Fotografie / Ton der Deutschen Digitalen Bibliothek, an den Helpdesk von NFDI4Culture oder an Ihre*n Datenbankanbieter*in. Darüber hinaus können Sie Fragen an die AG Minimaldatensatz über die Emailadresse info@minimaldatensatz.de adressieren.

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