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Blacklisting und Whitelisting

  1. Der (koopertationskooperations-) vertragliche Zusammenhang von Europeana-Weitergabe und API-Blacklisting hat keine Auswirkungen auf die OAI-Schnittstelle. Das ist ein vertragliches Problem und muss auch an dieser Stelle gelöst werden. Ein Blacklisting (Daten eines Datenpartners lassen sich nicht über die DDB-API abrufen) sollte nicht mit einer Datenlieferung über die DDB an Europeana kombiniert werden können. Für alle nicht-geblacklisteten Daten werden OAI-Sets erstellt. Die weitere Klärung obliegt DDB/DNB bzw. SSt.
  2. Eine Freischaltung auf dem OAI-Server (Whitelisting) ist nicht vorgesehen. Jedes DDB-Objekt bekommt auf dem OAI-Server einen OAI/DC-Datensatz, der erst einmal nur die DDB-ID enthält. 

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