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Die Lieferung des Identifikators für den Datensatz ist verpflichtend. Der Identifikator muss unveränderlich sein und darf sich insbesondere auch dann nicht ändern, wenn aktualisierte Datenbestände an die DDB geliefert werden. Bei Lieferung von neuen Objekten ist aus technischen Gründen darauf zu achten, dass der Identifikator kein Leerzeichen enthält.

Bei Datensätzen, die mehrere hierarchische Ebenen abbilden, wie in EAD(DDB) und s. METS/MODS, werden die Teile eines Objekts in der DDB als Einzelobjekte nachgewiesen. Daher müssen auch die Beschreibungseinheiten der Teile über einen eindeutigen persistenten Identifikator innerhalb des Datensatzes verfügen.

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