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Eine grundlegende Funktion der DDB ist die Schaffung eines zentralen Zugangs zu den Digitalen Objekten der deutschen Kultur- und Wissenseinrichtungen über ein gemeinsames Portal. Daraus ergibt sich die Anforderung, dass in jedem Datensatz mindestens ein Link zum Digitalen Objekt vorhanden sein muss. Ein Digitales Objekt kann : 



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