Einleitung

Grundsätzlich können alle deutschen Kultur- und Wissenseinrichtungen Datenpartner der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) werden. Es gibt jedoch bestimmte Anforderungen an die Qualität der Metadaten, die von den Datenpartnern an die DDB geliefert werden. In diesem Wiki-Bereich erfahren Sie welche Anforderungen das sind und wie die DDB die Datenpartner dabei unterstützt, wenn Ihre Daten diesen Anforderungen noch nicht entsprechen. Bei Fragen zu den Anforderungen an die Lieferdaten der DDB wenden Sie sich bitte an die Referentinnen für das Metadatenmanagement der DDB oder an die zuständige DDB-Fachstelle.

Mindestanforderungen

Es gibt acht Metadatenelemente, die zum Zeitpunkt des Ladens Ihrer Daten in die DDB in den Datensätzen vorhanden sein müssen. Diese Elemente sind verpflichtend, weil sie grundsätzliche Funktionen der DDB unterstützen. Sie sind in den Wiki-Seiten für die DDB-Elemente mit der Angabe "(Pflicht)" gekennzeichnet.

Eine grundlegende Funktion der DDB ist beispielsweise das Schaffen eines zentralen Zugangs zu den Digitalen Objekten der deutschen Kultur- und Wissenseinrichtungen über ein gemeinsames Portal. Daraus ergibt sich die Anforderung, dass in jedem Datensatz mindestens ein Link zum Digitalen Objekt vorhanden sein muss: entweder zu einer Mediendatei, zu einem Objekt im Kontext oder zu einem Objekt im Medienviewer.

Für Archive, die ihre Datenbestände über die DDB an das Archivportal-D zuliefern, sind weniger Metadatenelemente verpflichtend. So ist beispielsweise ein Link zu einem Digitalen Objekt nicht erforderlich, weil das Archivportal-D ein nationales Nachweisportal für Archivgut ist. Die Ausnahmen für Archive sind in den Erläuterungen der jeweiligen DDB-Pflichtelemente festgehalten. Weitere Informationen erhalten Sie von der Fachstelle Archiv.

Datenpartner, deren Lieferdaten diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden bei der Aufbereitung ihrer Metadaten für die DDB von der zuständigen Fachstelle der DDB unterstützt. Diese analysiert die gelieferten Daten und prüft, ob die Pflichtelemente mit den erforderlichen Elementwerten in den Datensätzen vorhanden sind. Der Datenpartner erhält eine Rückmeldung zu den Daten und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen. Wenn der Datenpartner keine Möglichkeit hat die Daten entsprechend zu korrigieren, erfragt die Fachstelle die benötigten Informationen zum Befüllen der Pflichtelemente. So kann die DDB im Bedarfsfall beispielsweise den Link für ein fehlendes Vorschaubild aus einer mitgelieferten PDF- oder Bilddatei automatisch generieren.

Datensätze ohne die Pflichtelemente werden also nicht pauschal von der DDB abgewiesen. Auch bereits in die DDB eingespielte Datensätze werden nicht nachträglich gelöscht. Die hier dokumentierten Mindestanforderungen sind vielmehr ein Instrument für die Analyse und Validierung Ihrer Daten. Eventuell erforderliche Maßnahmen, die der Verbesserung der Qualität dieser Metadaten dienen, werden individuell mit dem Datenpartner abgestimmt.

Anforderungen aus den Anwendungen der Metadaten 

In der Wiki-Seite eines jeden DDB-Elementes ist unter der Überschrift "Anwendung des Elementes in der DDB" festgehalten, welche Funktionen der DDB die Lieferdaten unterstützen, wenn diese die jeweiligen Anforderungen erfüllen. Beispielsweise kann im Suchfilter "Objekttyp" des DDB-Portals nur dann ein Navigationsterm zum Einschränken von Suchergebnissen angeboten werden, wenn im eingespielten Datensatz das Element Objekttyp vorhanden und mit einem Wert aus einem geeigneten kontrollierten Vokabular befüllt ist.

Weitere DDB-Elemente, die für die Unterstützung bestimmter Funktionen oder Realisierung von zukünftigen Anwendungsszenarien für die Metadaten in der DDB erforderlich sind, werden zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Wiki-Bereich veröffentlicht.

DDB-Elemente