Eine grundlegende Funktion der DDB ist die Schaffung eines zentralen Zugangs zu den Digitalen Objekten der deutschen Kultur- und Wissenseinrichtungen über ein gemeinsames Portal. Daraus ergibt sich die Anforderung, dass in jedem Datensatz mindestens ein Link zum Digitalen Objekt vorhanden sein muss. Ein Digitales Objekt kann :