Schlagwort – Körperschaftsname
Enthält Informationen zu Körperschaften, die in dem Werk behandelt werden.
<marc:datafield tag="610"> nennt Körperschaften, die in irgendeiner Form in dem Werk behandelt werden. Geht es um mehr als eine Körperschaft, wird Feld 610 wiederholt. Jede Körperschaft sollte mittels eines URI eindeutig identifiziert werden. Die DDB berücksichtigt die folgenden Unterfelder.
Enthält den Namen der Körperschaft. Wird Feld 610 verwendet, ist die Verwendung des Unterfelds a verpflichtend. Das Unterfeld a ist nicht wiederholbar.
Enthält ggf. den Namen der untergeordneten Körperschaft, die im Werk genannt wird. In DDB-MARC ist Unterfeld b nicht wiederholbar. Werden mehrere untergeordnete Körperschaften genannt, muss für die weiteren untergeordneten Körperschaften ein eigenes Feld 610 angelegt werden.
Enthält sonstige Informationen zur Körperschaft, die in dem Werk genannt wird. In DDB-MARC ist Unterfeld g nicht wiederholbar.
Enthält einen URI, der die Körperschaft identifiziert. Die DDB berücksichtigt zurzeit nur URIs aus der Gemeinsamen Normdatei (GND). Wenn URIs aus anderen Normvokabularen verwendet werden, informieren Sie bitte die Fachstelle Bibliothek. Das Unterfeld 0 ist in DDB-MARC verpflichtend und nicht wiederholbar.
Handelt es sich bei dem in Unterfeld 0 gelieferten URI nicht um einen http-URI, dann muss in Unterfeld 2 angegeben werden, aus welchem Normvokabular er übernommen wurde. Empfohlen wird die Verwendung eines Codes aus der Liste der Subject Heading and Term Source Codes der LoC. Das Unterfeld 2 ist nicht wiederholbar.
Schlagwörter#Schlagwort-K%C3%B6rperschaftsname