Eine digitalisierte Grafik ist eine Grafik, die auf Papier o.a. Material erschienen ist und zu einem späteren Zeitpunkt via Scanner digitalisiert wurde (s. dazu auch Digitalisat). Für die Beschreibung einer digitalisierten Grafik ist die Verwendung der folgenden MARC21-Felder verpflichtend.

<marc:leader>

Administrative Metadaten

Das Element marc:leader enthält die Satzkennung aus dem Feld leader. Dies sind Informationen für die Verarbeitung des Datensatzes in Form von Codes. Entsprechend der MARC21-Spezifikation müssen alle Positionen im leader besetzt werden. Welche Zeichen erlaubt sind, wird in der MARC21-Spezifikation für das Feld leader beschrieben. Für die Lieferung der Daten an die DDB gilt für einteilige Grafiken:

  • Pos. 06 – muss ein k enthalten (= Zweidimensionale nicht-projizierte Grafik),
  • Pos. 07 – muss ein m enthalten (= Monograph/Item),
  • Pos. 09 – muss ein a enthalten (= Unimarc),
  • Pos. 19 - muss ein Leerzeichen enthalten (= kein mehrteiliges Werk).

<marc:controlfield>

Administrative Metadaten

Für die in MARC21 spezifizierten Kontrollfelder muss das Element marc:controlfield verwendet werden. Die Kontrollfelder enthalten weitere maschinenlesbare codierte Angaben, die für die Verarbeitung des Datensatzes verwendet werden. Für die Lieferung der Daten an die DDB sind die folgenden Kontrollfelder verpflichtend:

Feld 001

Enthält den Identifier des Datensatzes und ist entsprechend den von der DDB definierten Anforderungen an die Lieferdaten verpflichtend.

Feld 003

Enthält den Identifier des Datengebers (ISIL) und ist entsprechend den von der DDB definierten Anforderungen an die Lieferdaten verpflichtend.

Feld 005

Enthält Datum und Zeit der letzten Bearbeitung des Datensatzes und dient bei der Verarbeitung der Daten für die DDB zur „Versionierung“ der Lieferdaten.

Feld 007

Dient der physischen Beschreibung des Objekts. Für Monografien gilt:

  • 00 – muss ein k enthalten (= Nicht-projizierte Grafik)

Feld 008

Dient ebenfalls der maschinenlesbaren physischen Beschreibung des Objekts u.a. unter Verwendung von Codes. Entsprechend der MARC21-Spezifikation müssen alle Positionen in Feld 008 besetzt werden. Welche Zeichen erlaubt sind, wird in der MARC21-Spezifikation für das Feld 008 beschrieben. Für die Lieferung der Daten an die DDB gilt für digitalisierte Grafiken:

  • Pos. 06 – muss ein r enthalten (Datum der Reproduktion und des Originals)
  • Pos. 07 – 10 enthält dann das Jahr der Entstehung des Digitalisats
  • Pos. 11 – 14 enthält dann das Erscheinungs- bzw. Entstehungsjahr des Originals
  • Pos. 23 – muss ein o enthalten (= Online)
  • Pos. 35 – 37 enthält den Sprachcode, bei Grafiken wird dies i.d.R. der Code zxx sein (= No linguistic content).

<marc:datafield>

Für alle weiteren MARC21-Felder, die der bibliographischen Beschreibung des Werks bzw. der Ausgabe dienen, wird das Element marc:datafield verwendet.

Objekttitel

 Feld 245

Die Angabe eines aussagekräftigen Titels ist entsprechend den von der DDB definierten Anforderungen an die Lieferdaten verpflichtend. Der Titel muss in Feld 245 in Unterfeld a bereitgestellt werden.

Objekttyp

Feld 655

Die Angabe des Objekttyps ist entsprechend den von der DDB definierten Anforderungen an die Lieferdaten verpflichtend. Der Objekttyp muss in Feld 655 in Unterfeld a bereitgestellt werden.

Inhaltstyp

Feld 336

Enthält Informationen zur allgemeinen Art des Objekts. Der Inhaltstyp muss in Feld 336 in Unterfeld b bereitgestellt werden. Handelt es sich bei dem Objekt um eine Monografie, muss das Unterfeld b den Wert sti enthalten.

Standort

Feld 852

Enthält Informationen zu dem Ort, an dem sich das digitalisierte Objekt befindet. Der Name der Institution, in der sich das Objekt befindet, muss in Feld 852 in Unterfeld a bereitgestellt werden.

Link zum Digitalen Objekt

Feld 856

Die Angabe eines eindeutigen persistenten Links zu dem Digitalen Objekt ist entsprechend den von der DDB definierten Anforderungen an die Lieferdaten verpflichtend. Der Link muss in Feld 856 in Unterfeld u bereitgestellt werden.

Rechtsstatus für das Digitale Objekt

Feld 540

Die Angabe der Rechte, die für das Digitale Objekt gelten, ist entsprechend den von der DDB definiertenAnforderungen an die Lieferdaten verpflichtend. Der Rechtsstatus muss in Feld 540 in Unterfeld u bereitgestellt werden. Das Unterfeld u muss einen der von der DDB erlaubten Lizenz-URI enthalten.

Informationen zur Digitalisierung

Feld 533

Handelt es sich bei dem Digitalen Objekt um ein Digitalisat, dann muss die Institution, die für die digitale Reproduktion verantwortlich ist (z. B. die Entstehung beauftragt hat) und sie veröffentlicht hat, in Feld 533 in Unterfeld c genannt werden.

Weitere Informationen

Neben diesen Pflichtelementen sollten weitere Elemente verwendet werden, die dazu dienen, das Werk bzw. die Ausgabe möglichst ausführlich zu beschreiben und so dessen Wiederauffindbarkeit in der DDB zu verbessern. Welche MARC-Felder in der DDB für Suche und Anzeige der Daten berücksichtigt werden, wird im Abschnitt MARC21-Felder in der DDB dieses Anwendungsprofils beschrieben.

Beispiel

MARC-Datei einer digitalisierten Grafik

  • No labels