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In diesem Datenfeld wird die/der Urheber*in oder Inhaber*in der Nutzungsrechte der Mediendatei genannt. Sind beide Angaben vorhanden, so müssen sie in separaten Feldern gemacht werden.Ist die Mediendatei gemeinfrei, so darf die/der Urheber*in, jedoch kein*e Inhaber*in von Nutzungsrechten angegeben werden. Bei Bedarf kann zudem die/der Fotograf*in in eigenen Datenfeldern erfasst werden.
Sollte aus ethischen Gründen keine Angabe zur Rechteinhaberin bzw. zum Rechteinhaber der Mediendatei gemacht werden können, so widerspricht dies nicht unserer Empfehlung. Es sollte allerdings über einen Disclaimer darauf hingewiesen werden.
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