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In diesem Datenfeld wird ein gültiger Rechtehinweis oder eine gültige Lizenz für die Mediendatei angegeben. Darüber wird vermitteltausgedrückt, inwieweit die Mediendatei genutzt werden darf.

Ist eine Datenlieferung an die Deutsche Digitale Bibliothek geplant, so muss dafür eine Lizenz oder ein Rechtehinweis aus den Rechteangaben in der Deutschen Digitalen Bibliothek gewählt werden.

In diesem Datenfeld wird der*die Urheber*in oder Inhaber*in der Nutzungsrechte der Mediendatei genannt. Sind beide Angaben vorhanden, so müssen sie in separaten Feldern gemacht werden. Ist die Mediendatei gemeinfrei, so darf der*die Urheber*in, jedoch kein*e Inhaber*in von Nutzungsrechten angegeben werden. Bei Bedarf kann zudem der*die Fotograf*in in einem eigenen Datenfeld erfasst werden.

Die Rechte des Kulturerbeobjekts (z. B. eines Gemäldes) sind in der Mediendatei, die das Objekt digital repräsentiert, enthalten. Im Falle, dass das Kulturerbeobjekt (noch) urheberrechtlich geschützt ist, muss immer auch der*die Urheber*in und der*die Inhaber*in der Nutzungsrechte des Kulturerbeobjekts angegeben werden. Wenn das Kulturerbe-Objekt gemeinfrei ist, entstehen in der Regel keine neuen Rechte an der digitalen Repräsentation bzw. Mediendatei.

Das Datenfeld ist bei nicht gemeinfreien Mediendateien verpflichtend. Sollte der*die Urheber*in oder der*die Fotograf*in nicht bekannt sein, kann dies durch die Angabe „unbekannt“ deutlich gemacht werden.

Weiterführende Informationen finden sich u. a. in der Publikation In Bewegung. Die Rechtsfibel für Digitalisierungsprojekte in Kulturerbe-Einrichtungen. Zudem können rechtliche Fragen rund um die Veröffentlichung digitalisierten Kulturguts an den Legal Helpdesk von NFDI4Culture gestellt werden. Bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Datenlieferung an die Deutsche Digitale Bibliothek steht das Justiziariat der DDB zur Verfügung.

Verzeichnisse

Rechteangaben in der Deutschen Digitalen Bibliothek 

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