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Pflicht, wenn die Mediendatei nicht gemeinfrei ist

Erfassungshinweise

In diesem Datenfeld wird der*die /der Urheber*in oder Inhaber*in der Nutzungsrechte der Mediendatei genannt. Sind beide Angaben vorhanden, so müssen sie in separaten Feldern gemacht werden. Ist die Mediendatei gemeinfreigemeinfrei, so darf der*die /der Urheber*in, jedoch kein*e Inhaber*in von Nutzungsrechten angegeben werdenwerden. Bei Bedarf kann zudem der*die /der Fotograf*in in einem eigenen Datenfeldern Datenfeld erfasst werden. Sollte aus ethischen Gründen keine Angabe zur Rechteinhaberin bzw. zum Rechteinhaber der Mediendatei gemacht werden können, so widerspricht dies nicht unserer Empfehlung. Es sollte allerdings über einen Disclaimer darauf hingewiesen

Die Rechte des Kulturerbeobjekts (z. B. eines Gemäldes) sind in der Mediendatei, die das Objekt digital repräsentiert, enthalten. Im Falle, dass das Kulturerbeobjekt (noch) urheberrechtlich geschützt ist, muss immer auch der*die Urheber*in und der*die Inhaber*in der Nutzungsrechte des Kulturerbeobjekts angegeben werden. Wenn das Kulturerbe-Objekt gemeinfrei ist, entstehen in der Regel keine neuen Rechte an der digitalen Repräsentation bzw. Mediendatei.

Das Datenfeld ist bei nicht gemeinfreien Mediendateien verpflichtend. Sollte der*die Urheber*in oder der*die Fotograf*in nicht bekannt sein, kann dies durch die Angabe „unbekannt“ deutlich gemacht werden.

Verzeichnisse

International Standard Identifier for Libraries and Related Organisations (ISIL)

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