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Dient ebenfalls der maschinenlesbaren physischen Beschreibung des Objekts u.a. unter Verwendung von Codes. Entsprechend der MARC21-Spezifikation müssen alle Positionen in Feld 008 besetzt werden. Welche Zeichen erlaubt sind, wird in der MARC21-Spezifikation für das Feld 008 beschrieben. Für die Lieferung der Daten an die DDB gilt für digitalisierte MonografienBände:

  • Pos. 06 – muss ein r enthalten (Datum der Reproduktion und des Originals)
  • Pos. 07 – 10 enthält dann das Jahr der Entstehung des Digitalisats
  • Pos. 11 – 14 enthält dann das Erscheinungs- bzw. Entstehungsjahr des Originals
  • Pos. 23 – muss ein o enthalten (= Online)
  • Pos. 35 – 37 enthält den Sprachcode

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Neben diesen Pflichtelementen sollten weitere Elemente verwendet werden, die dazu dienen, das Werk bzw. die Ausgabe möglichst ausführlich zu beschreiben und so dessen Wiederauffindbarkeit in der DDB zu verbessern. Welche MARC-Felder in der DDB für Suche und Anzeige der Daten berücksichtigt werden, wird im Abschnitt MARC21-Felder in der DDB dieses Anwendungsprofils beschrieben.

Beispiel

MARC-Datei eines digitalisierten Bands mit unabhängigem Titel