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Eine grundlegende Funktion der DDB ist beispielsweise das Schaffen eines zentralen Zugangs zu den Digitalen Objekten der deutschen Kultur- und Wissenseinrichtungen über ein gemeinsames Portal. Daraus ergibt sich die Anforderung, dass in jedem Datensatz mindestens ein Link zu einem Digitalen Objekt vorhanden sein muss: entweder zu einer Mediendatei, zu einem Objekt im Kontext oder zu einem Objekt im Medienviewer.

Info
Für Archive, die ihre Datenbestände über die DDB an das Archivportal-D zuliefern, sind weniger Metadatenelemente verpflichtend. So ist beispielsweise ein Link zu einem Digitalen Objekt nicht erforderlich, weil das Archivportal-D ein nationales Nachweisportal für Archivgut ist. Die Ausnahmen für Archive sind in den Erläuterungen der jeweiligen DDB-Pflichtelemente festgehalten. Weitere Informationen erhalten Sie von der Fachstelle Archiv.

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